Genossenschaftliche Gremien
Alle Genossinnen und Genossen können aktiv an der Genossenschaft teilhaben. Mitgliederversammlung
Die MV findet jährlich im Juni statt. Der Beschlussfassung der MV unterliegen die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und die Änderung der Satzung. Auf der MV hat jedes Genossenschaftsmitglied unabhängig von der Höhe der Genossenschaftseinlage eine Stimme. Die MV kann die Einrichtung von Beiräten beschließen.Hausgemeinschaften
Jede Hausgemeinschaft kann über die Belange des eigenen Hauses mitbestimmen. Jede Hausgemeinschaft trifft sich regelmäßig, um über die Nachbelegung freier Wohnungen zu entscheiden. Auch über die Verteilung von Aufgaben wie Gartenpflege oder Wartungsarbeiten kann die Hausgemeinschaft selbst beschließen.Vorstand
Der Vorstand besteht aus zwei ehrenamtlich arbeitenden Vorstandsmitgliedern, die den technischen und kaufmännischen Bereich abdecken. Mittelfristig wird eine Erweiterung um ein drittes Vorstandsmitglied angestrebt.Roland Stübler (Politologe, Betriebswirt)
Renate Berg (Architektin, Immobilienfachwirtin)
Aufsichtsrat
Vorsitzender: Thorsten Thorein (Politologe, Bilanzbuchhalter)Mathias Thiede (Rechtsanwalt)
Markus Dirscherl (Volkswirt)
Anne Wehrmann (Ingenieurin)


