Genossenschaftseinlage
Die Eigenkapitalbasis unserer neu gegründeten Genossenschaft besteht ausschließlich aus den Einlagen der Mitglieder. Eine öffentliche Förderung gibt es derzeit weder für Genossenschaften noch für die Herstellung oder Sanierung von Wohnraum. Deshalb muss die Finanzierung von Grunderwerb und Modernisierung durch Eigenkapital und Bankkredite erfolgen. Der Eigenkapitalanteil der Genossenschaft sollte mindestens 20% der Investitionskosten betragen.Jedes wohnende Mitglied verpflichtet sich, eine festgelegte Anzahl von Genossenschaftsanteilen zu erwerben. Der Pflichtanteil beträgt 250 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Sofern wirtschaftlich notwendig, kann dieser Plichtanteil projektbezogen erhöht werden.
Die gezeichneten Anteile werden von der Genossenschaft sorgfältig verwaltet. Für die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder hat der Vorstand vor der Mitgliederversammlung jährlich Rechnung abzulegen. Die Mitglieder haben nach Kündigung Anspruch auf Rückzahlung ihrer Einlage. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre zum Jahresende. Dadurch soll die Genossenschaft vor einem kurzfristigen Liquiditätsentzug geschützt werden.
Finanzierung der Genossenschaftseinlage
Sicherheit der Einlagen
Um die Sicherheit Ihrer Einlagen zu prüfen, wird die genowo eG einer regelmäßigen Pflichtprüfung durch den genossenschaftlichen Prüfungsverband PkmG unterzogen.


