Mitgliedschaft
Beitritt zur Genossenschaft
Um eine Wohnung der genowo eG anmieten zu können, müsst ihr Mitglied der Genossenschaft werden. Die Mitgliedschaft wird erworben, indem ihr eine Beitrittserklärung unterzeichnet. Die Details sind in der Satzung geregelt. Bei der Aufnahme in die Genossenschaft ist ein Eintrittsgeld in Höhe von 100 Euro auf das Genossenschaftskonto zu zahlen. Dieses Eintrittsgeld ist eine einmalige Gebühr. Über das Eintrittsgeld hinaus sind Genossenschaftsanteile zu zeichnen. Die Höhe der Pflichtbeteiligung richtet sich nach den jeweiligen Projektkosten und ist in der Satzung festgelegt.
Durch diese Anteile werden die Mitglieder zu den Mitbesitzern am genossenschaftlichen Eigentum und erhalten das Stimmrecht für die Belange der Genossenschaft.
Eine Broschüre des Genossenschaftsforums erklärt mit einfachen Worten, was Wohnungsgenossenschaften sind, wie sie funktionieren und worin ihre Vorteile liegen. Barrierefreies PDF in einfacher Sprache: „Genossenschaften - Einfach eine gute Idee“.
Aktuell können wir keine freien Wohnungen anbieten und bitten von Initiativbewerbungen abzusehen.
Projektinitiativen
Die genowo eG bietet Projektinitiativen, die aus sozialen, politischen oder ökonomischen Erwägungen kein Wohneigentum anstreben, ein rechtliches Fundament für die erfolgreiche Realisierung eures Wohnprojekts innerhalb unserer genossenschaftlichen Dachstruktur.
Grundlage für die gemeinsame Projektentwicklung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages. Der Vertrag sichert den Hausgruppen weitgehende Mitspracherechte bei Planung und Verwaltung zu. Hausgruppen können sich darüber hinaus Erst- und Nachbelegungsrechte für freie Wohnungen sichern.
Nach Abschluss des Rahmenvertrages übernimmt die genowo eG in Absprache mit der Baugruppe bestimmte Leistungen von der Konzeptentwicklung über die Suche eines geeigneten Grundstücks/Gebäudes bis hin zur Beauftragung der Architekten/Fachplaner. Der Umfang der zu beauftragenden Leistungen aus Projektsteuerung/Baubetreuung kann individuell angepasst werden.